Das BID - die Lösung

Das BID-Konzept stammt aus den 1970er Jahren aus dem Gebiet Toronto/Kanada. Es handelt sich dabei allgemein um Gebiete, "in denen Grundeigentümer oder Geschäftsinhaber gesetzlich verpflichtet sind, eine Abgabe für eine private Organisation zu leisten, die Programme zur Attraktivitätssteigerung des Gebiets durchführt" (Pütz 2008: 7). BIDs sind in Deutschland ein "junges und zugleich recht erfolgreiches Instrument im Repertoire der Stadtentwicklung" (Pütz 2008: 21) und finden Ihre Verwirklichung im Lande Bremen mit dem "Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren", das am 27.07.2006 in Kraft getreten ist (Pütz 2008: 63).

Das Ansgari-Quartier soll wieder Kernbestandteil der lebendigen Mitte der Bremer Innenstadt werden. Ein Ort, an dem ein besonderes Shoppingerlebnis, Bummeln und soziale Begegnung genauso attraktiv sind wie der tägliche Einkauf. Die Bewohnerinnen und Bewohner Bremens sollen sich in ihrer Fußgängerzone genauso zuhause fühlen, wie Kunden und Besucher aus dem Umland.

Die folgenden grundlegenden Ziele, insbesondere zugunsten der Grundeigentümer, sollen für den Innovationsbereich Ansgarikirchhof erreicht werden:

  • Mehr Sicherheit für Eigentümer durch eine langfristige Stabilisierung des Mietniveaus 
  • Überzeugung und Gewinnung solventer Mieter durch die Erarbeitung und Kommunikation eines klaren Standortprofils
  • Entwicklung eines stabilen Kundenpotenzials für Mieter durch die Schaffung besonderer Angebote und einer prägnanten Platzgestaltung
  • Gewinnung neuer Zielgruppen und Stärkung des Einkaufsstandorts Bremer City insgesamt

die BID KarteDie Zusammenarbeit mit der Verwaltung und der lokalen Politik wird weiter verbessert, um Regelaufgaben der Stadt zügiger abwickeln und Sonderaufgaben gemeinsam angehen zu können.

Diese Ziele werden mit der Einrichtung einer auf drei Jahre angelegten Standortgemeinschaft nach dem Bremischen Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (Business Improvement District) und eines damit verbundenen Maßnahmenpakets innerhalb eines Innovationsbereiches umgesetzt.

Um eine Standortgemeinschaft einvernehmlich und zügig gründen zu können, ist der Flächenzuschnitt so zu wählen, dass gemeinsame Interessen gebündelt werden. Für die Standortgemeinschaft Ansgari ist bewusst ein sehr enger Ausschnitt gewählt worden, damit nur die tatsächlich von den angestrebten Maßnahmen profitierenden Grundstücke eingeschlossen sind.

Der Innovationsbereich "Ansgari" ist am 2.10.2009 formal mit der Vertragsunterzeichnung zwischen Stadtgemeinde und Aufgabenträger das erste Bremer "BID" geworden. Das zugehörige Ortsgesetz wurde am 6.10.2009 veröffentlicht. Der notwendige öffentlich-rechtliche Vertrag wurde zwischen Stadtgemeinde (vertreten durch das Wirtschaftsressort) und der CS City-Service GmbH ratifiziert. Damit hat der Aufgabenträger seine Arbeit für das bundesweit kleinste und für Bremen erste BID aufgenommen.

Am 3.3.2010 tagte der Standortausschuss für das BID „Ansgari" auf Einladung der Wirtschaftsbehörde erstmalig. Eine Geschäftsordnung für den Standortausschuss und die Diskussion des Wirtschaftsplanes standen u.a. auf der Tagesordnung. Der Wirtschaftsplan für das erste Geschäftsjahr wurde einstimmig begrüßt. Die bereits begonnene Umsetzung hat jetzt auch den entsprechenden formalen Rahmen.


Wirtschaftsplan I. Geschäftsjahr

(1. Oktober 2009 bis 30. September 2010)

Vorlaufkosten

Einmalige Vorlauf- und Konzeptkosten an den Aufgabenträger CS City-Service GmbH für die Arbeit im Jahr 2008/2009
netto 5.042,02 € / brutto 6.000,00 €

Imageprägende Veranstaltungen

Eventkosten für Weihnachtsbeleuchtung, temporären Garten und Event zur Langen Shopping-Nacht zum Musikfest
netto 12.605,04 € / brutto 15.000,00 €

Marketing

Werbung
netto 10.504,20 € / brutto 12.500,00 €

Abgestimmtes Gestaltungskonzept

Entwicklung eines Konzeptes für die Platzgestaltung und Umsetzung
netto 18.487,39 € / brutto 22.000,00 €

Reserve/Unvorgesehenes
netto 840,34 € / brutto 1.000,00 €

Verwaltungsaufwendungen

1% Verwaltungskosten, Jahresabschluss, Steuer- und Rechtsberatung, Finanzierungsaufwendungen
netto 4.621,85 € / brutto 5.500,00 €

Administration für den Ansgarikirchhof

Aufgabenträger CS City-Service GmbH
netto 6.722,69 € / brutto 8.000,00 €

Gesamtkosten

Jährliche Kosten
netto 58.823,53 € / brutto 70.000,00 €


Wirtschaftsplan II. Geschäftsjahr

(1. Oktober 2010 bis 30. September 2011)

Administration

Vorlauf- und Konzeptkosten
netto 0,00 € / brutto 0,00 €

Imageprägende Veranstaltungen

Eventkosten
netto 12.773,11 € / brutto 15.200,00 €

Marketing

Werbung
netto 9.453,78 € / brutto 11.250,00 €

Abgestimmtes Gestaltungskonzept

Entwicklung eines Konzeptes für die Platzgestaltung und Umsetzung
netto 2.352,94 € / brutto 2.800,00 €

Reserve/Unvorgesehenes
netto 840,34 € / brutto 1.000,00 €

Verwaltungsaufwendungen

1% Verwaltungskosten, Jahresabschluss, Steuer- und Rechtsberatung
netto 1.512,61 € / brutto 1.800,00 €

Administration für den Ansgarikirchhof

Aufgabenträger CS City-Service GmbH
netto 6.722,69 € / brutto 8.000,00 €

Gesamtkosten

Jährliche Kosten
netto 33.655,46 € / brutto 40.050,00 €


Blick zurück - das Verfahren:

Der Senator für Wirtschaft und Häfen hat auf Antrag des Aufgabenträgers - CS City-Service GmbH - eine öffentliche Auslegung bis zum 26. Juni 2009 durchgeführt. In der Frist sind keine Einwände erhoben worden. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, welche ebenfalls befragt wurden, sind alle völlig unproblematisch im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzierungsplanes zu berücksichtigen.

Damit ist nach dem „Bremischen Gesetz zur Stärkung von Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" der Einrichtung eines Innovationsbereiches Ansgari zugestimmt worden.

Der Beirat Mitte hat in seiner Sitzung am 11. August 2009 das BID „Ansgari" begrüßt.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag war Beschlussgegenstand in der Deputation am 19. August 2009. Am 22. September 2009 hat der Senat ein positives Votum beschlossen. Mit Beschluss der Bürgerschaft und Unterzeichnung der Verträge erlangt über ein Ortsgesetz der „Innovationsbereich Ansgari" für eine Laufzeit von 36 Monaten seine Rechtskraft.

Der Öffentlich-rechtlichen Vertrag und das Ortsgesetz für den „Innovationsbereich Ansgari" sind als Download verfügbar.

Die Wirtschaftsbehörde verschickte im Frühjahr 2010 die Rechnungen an die Eigentümer und stellt dem Aufgabenträger einen Leistungsbescheid aus. Der Leistungsbescheid wurde im März 2010 durch die Wirtschaftsbehörde ausgestellt.

Die Wirtschaftsbehörde wird einen Standortausschuss (Mitglieder sind: Senator für Wirtschaft und Häfen, Handelskammer, Mietervertreter, Eigentümervertreter und zusätzlich beratend Wirtschaftsförderung, Beirat Mitte und Ortsamtsleiter) einberufen, um die Arbeit des Aufgabenträgers zu begleiten (vergleichbar eines Beirates). Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Abwicklung im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzierungsplanes obliegt der Handelskammer Bremen (Geschäftsbereich Dienstleistungen).

Für die weitere Arbeit des Aufgabenträgers für den „Innovationsbereich Ansgari" ist in den nächsten 36 Monaten nach der formalen Einrichtung durch die Bürgerschaft der Antrag bindend. Die Mittel können nur für die im Antrag formulierten Projekte ausgegeben werden, eine Verschiebung zwischen den Projekten ist nur bis zu 20 % der Projektmittel zulässig.